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   BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79   

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BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79 (https://dejure.org/1983,1221)
BAG, Entscheidung vom 13.04.1983 - 7 AZR 650/79 (https://dejure.org/1983,1221)
BAG, Entscheidung vom 13. April 1983 - 7 AZR 650/79 (https://dejure.org/1983,1221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsfremder Schädiger - Unfallversicherung - Unfallbetrieb - Haftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 194
  • NJW 1984, 885
  • MDR 1983, 1053
  • VersR 1984, 475
  • JR 1984, 264
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    Die Anwendung des § 636 Abs. 2 RVO, der nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vornehmlich beim Einsatz von Leiharbeitnehmem in dem Entleiherbetrieb und für im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften mehrerer Unternehmen tätige Arbeitnehmer Platz greifen soll (vgl. BT-Drucksache IV/938 neu, S. 18), setzt ebenfalls Weisungsbefugnis gegen über dem betriebsfremden Arbeitnehmer bzw. ein Zusammenwirken der verschiedenen Belegschaften wie weisungsunterworfene Arbeitnehmer eines Betriebes voraus (vgl. Gamillscheg/Hanau, aaO, S. 167 mit weiteren Nachweisen; BGH VersR 1966, 387; 10.

    Eine dahingehende Ausdehnung des Haftungsprivilegs ist weder mit dem Wortlaut noch mit der Entstehungsgeschichte des § 637 Abs. 1 RVO vereinbar (vgl. Gamillscheg/Hanau, aaO, S. 172), Störungen des Betriebsfriedens durch Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsan gehörigen zu veimieiden (vgl. BT-Drucksache IV/938 neu, S. 18), nicht aber die Haftung bei Ausübung gefährlicher Arbeiten ohne Rücksicht auf die Betriebsangehörigkeit des Schädigers und des Geschädigten auszuschalten.

  • BGH, 03.07.1979 - VI ZR 51/77

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente -

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    Die an den haftungsprivilegierten Betriebsangehörigen zu stellenden Anforderungen sind enger als diejenigen, unter denen ein im Unfallbetrieb tätiger Versicherter mit dem Haftungsprivileg belastet wird (vgl. BGH Urteil vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 79/76 - AP Nr. 10 zu § 637 RVO, unter I 1 der Gründe; BGH VersR 1979, 934 f.).

    Ein betriebsfremder Schädiger kommt in den Genuß des Haftungsprivilegs nur dann, wenn er in den Unfallbetrieb in dem Sinne eingegliedert worden ist, daß er wie ein Arbeitnehmer des Unfallbetriebs tätig ist, d. h. der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers des Unfallbetriebs unterliegt und dessen Fürsorgepflicht beanspruchen kann (vgl. BGH VersR 1966, 387 I.; VersR 1979, 934, 935 mit weiteren Nachweisen; BAG, aaO, AP Nr. 9 zu § 637 RVO).

  • BGH, 07.01.1966 - VI ZR 165/64

    Anspruch auf Schadensersatz - Anspruch auf Schmerzensgeld - Ansprüche aus einem

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    Ein betriebsfremder Schädiger kommt in den Genuß des Haftungsprivilegs nur dann, wenn er in den Unfallbetrieb in dem Sinne eingegliedert worden ist, daß er wie ein Arbeitnehmer des Unfallbetriebs tätig ist, d. h. der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers des Unfallbetriebs unterliegt und dessen Fürsorgepflicht beanspruchen kann (vgl. BGH VersR 1966, 387 I.; VersR 1979, 934, 935 mit weiteren Nachweisen; BAG, aaO, AP Nr. 9 zu § 637 RVO).

    Die Anwendung des § 636 Abs. 2 RVO, der nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vornehmlich beim Einsatz von Leiharbeitnehmem in dem Entleiherbetrieb und für im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften mehrerer Unternehmen tätige Arbeitnehmer Platz greifen soll (vgl. BT-Drucksache IV/938 neu, S. 18), setzt ebenfalls Weisungsbefugnis gegen über dem betriebsfremden Arbeitnehmer bzw. ein Zusammenwirken der verschiedenen Belegschaften wie weisungsunterworfene Arbeitnehmer eines Betriebes voraus (vgl. Gamillscheg/Hanau, aaO, S. 167 mit weiteren Nachweisen; BGH VersR 1966, 387; 10.

  • BGH, 12.05.1964 - VI ZR 35/63
    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    Demgegenüber hält der Bundesgerichtshof unter Berufung auf eine gesicherte Rechtsansicht den Arbeitnehmer, der eine Verkehr ssicherungspf licht des Arbeitgebers übernimmt, selbst für verkehrssicherungspflichtig mit der Folge, daß der Arbeitnehmer im Verletzungsfall persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH VersR 1964, 942, mit weiteren Nachweisen) .
  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    Die an den haftungsprivilegierten Betriebsangehörigen zu stellenden Anforderungen sind enger als diejenigen, unter denen ein im Unfallbetrieb tätiger Versicherter mit dem Haftungsprivileg belastet wird (vgl. BGH Urteil vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 79/76 - AP Nr. 10 zu § 637 RVO, unter I 1 der Gründe; BGH VersR 1979, 934 f.).
  • BGH, 01.12.1960 - III ZR 197/59

    Ersatzfähigkeit von Fahrtkosten naher Angehöriger

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    II. Eine abschließende Sachent sehe idling ist dem Senat nicht möglich, denn das Landesarbeitsgericht hat, von seinem Rechtsstandpunkt konsequent, keine Feststellungen dazu getroffen, ob der Beklagte es schuldhaft unterlassen hat, den Kläger auf die bevorstehenden Arbeitsbewegungen des Rammbaggers hinzu weisen und dadurch die beim Kläger eingetretenen Schäden, zu denen nach seiner zutreffenden Rechtsauffassung auch die sei ner Ehefrau anläßlich der Krankenhausbesuche entstandenen Fahrtkosten gehören (vgl. BGH VersR 1961, 272; 1964, 552; OLG Stuttgart VersR 1965, 977, 979), verursacht worden sind.
  • BAG, 15.02.1974 - 2 AZR 57/73

    Haftungsausschluß - Betriebsangehörige - Arbeitnehmer verschiedener Betriebe -

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    Die für das Vorliegen einer Eingliederung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BAG Urteil vom i. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 - AP Nr. 5 zu § 637 RVO, unter 2 der Gründe; BAG 25, 514, 516 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO; BAG Urteil vom 23- Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, unter I 1 der Gründe), nämlich die Ausübung einer Tätigkeit durch den betriebsfremden Arbeitnehmer, die dazu bestimmt ist, die Zwecke des anderen Betriebs zu fördern, sowie Weisungsbefugnisse und Fürsorgepflichten des anderen Unternehmers gegenüber dem betriebsfremden Arbeitnehmer, seien im Streitfall erfüllt.
  • BAG, 23.02.1978 - 3 AZR 695/76

    Haftungsausschluß - Betriebsangehöriger in demselben Betrieb - Weisungsbefugnis -

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    Die für das Vorliegen einer Eingliederung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BAG Urteil vom i. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 - AP Nr. 5 zu § 637 RVO, unter 2 der Gründe; BAG 25, 514, 516 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO; BAG Urteil vom 23- Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, unter I 1 der Gründe), nämlich die Ausübung einer Tätigkeit durch den betriebsfremden Arbeitnehmer, die dazu bestimmt ist, die Zwecke des anderen Betriebs zu fördern, sowie Weisungsbefugnisse und Fürsorgepflichten des anderen Unternehmers gegenüber dem betriebsfremden Arbeitnehmer, seien im Streitfall erfüllt.
  • BAG, 01.07.1969 - 1 AZR 316/68

    Haftungsausschluß - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    Die für das Vorliegen einer Eingliederung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BAG Urteil vom i. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 - AP Nr. 5 zu § 637 RVO, unter 2 der Gründe; BAG 25, 514, 516 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO; BAG Urteil vom 23- Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, unter I 1 der Gründe), nämlich die Ausübung einer Tätigkeit durch den betriebsfremden Arbeitnehmer, die dazu bestimmt ist, die Zwecke des anderen Betriebs zu fördern, sowie Weisungsbefugnisse und Fürsorgepflichten des anderen Unternehmers gegenüber dem betriebsfremden Arbeitnehmer, seien im Streitfall erfüllt.
  • OLG Stuttgart, 23.03.1965 - 6 U 137/64
    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
    II. Eine abschließende Sachent sehe idling ist dem Senat nicht möglich, denn das Landesarbeitsgericht hat, von seinem Rechtsstandpunkt konsequent, keine Feststellungen dazu getroffen, ob der Beklagte es schuldhaft unterlassen hat, den Kläger auf die bevorstehenden Arbeitsbewegungen des Rammbaggers hinzu weisen und dadurch die beim Kläger eingetretenen Schäden, zu denen nach seiner zutreffenden Rechtsauffassung auch die sei ner Ehefrau anläßlich der Krankenhausbesuche entstandenen Fahrtkosten gehören (vgl. BGH VersR 1961, 272; 1964, 552; OLG Stuttgart VersR 1965, 977, 979), verursacht worden sind.
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Dies ergab sich bereits aus der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 636 Abs. 2 RVO, durch die klargestellt werden sollte, dass der grundsätzliche Ausschluss der Haftung des Unternehmers gemäß § 636 Abs. 1 RVO auch für den Entleiher im Verhältnis zu dem für ihn tätigen Leiharbeitnehmer gilt (BT-Drucks. 3/758 S. 60; vgl. BAGE 42, 194, 200).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Dies ergab sich bereits aus der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 636 Abs. 2 RVO, durch die klargestellt werden sollte, dass der grundsätzliche Ausschluss der Haftung des Unternehmers gemäß § 636 Abs. 1 RVO auch für den Entleiher im Verhältnis zu dem für ihn tätigen Leiharbeitnehmer gilt (BT-Drucks. 3/758 S. 60; vgl. BAGE 42, 194, 200).
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97

    Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel

    Für den im Unfallbetrieb fremden Schädiger setzt letzteres voraus, daß er der Weisungs- und Direktionsbefugnis des Unternehmers unterworfen ist und dessen Fürsorge beanspruchen kann (st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002 und vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166, 1167; BAGE 42, 194, 198, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 15.01.1985 - 3 AZR 59/82

    Arbeitsunfall - Sorgfaltspflichtverletzung - Unfallversicherung -

    Das hätte vorausgesetzt, daß der Kläger der Weisungsbefugnis der CWH unterlegen und deren Fürsorge zu beanspruchen gehabt hätte (BAG Urteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 650/79 - AP Nr. 13 zu 8.

    3. Die im Schrifttum gelegentlich vertretene Auffassung, der Haftungsausschluß nach § 637 Abs. 1 i. Verb, mit § 636 RVO greife schon dann ein, wenn der schädigende und der geschädigte Arbeitnehmer in einer Gefahrengemeinschaft zusammengearbeitet haben, hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 13. April 1983 (- 7 AZR 650/79 - AP Nr. 13 zu § 637 RVO) abgelehnt.

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 116/01

    Kraft Gesetz vermutetes Überwachungsverschulden; Entlastungsbeweis nach § 831

    Voraussetzung dafür ist, dass der Geschädigte, der nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Unternehmen stehen muss, gem. § 2 Abs. 2 SGB VII, der § 539 Abs. 2 RVO entspricht, wie ein Beschäftigter in dem Unfallbetrieb tätig geworden ist (BAG, MDR 1983, 1053).
  • BGH, 24.03.1998 - VI ZR 337/96

    Haftung unter Subunternehmern

    Eine solche Arbeitsgemeinschaft ist aber dann nicht gegeben, wenn und soweit zwischen den an der Baustelle tätigen Unternehmen werkvertragliche Subunternehmerverhältnisse bezüglich zu erbringender Bauleistungen begründet wurden (vgl. hierzu BAG, NJW 1984, 885, 886).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 155/95

    Zuordnung des Verletzten zum Unfall- oder zu seinem Stammbetrieb; Gesetzlicher

    Geht es dagegen um die Frage, ob der Geschädigte in den Betrieb des in Anspruch genommenen Unternehmers eingegliedert war und für diesen die Haftungsfreistellung nach § 636 RVO bestand, kommt der Weisungs- und Direktionsbefugnis keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002, vom 3. Juli 1979 - VI ZR 51/77 - VersR 1979, 934, vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, vom 10. Mai 1983 - VI ZR 252/81 - VersR 1983, 687 - vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166; BAG NJW 1984, 885).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger

    Es spricht viel dafür, daß der Kläger, solange er dem Beklagten nur Anweisungen für ein sicheres Aufsetzen der Ladung auf den Lkw gab, nur mit der Arbeit des Unfallbetriebs in Berührung gekommen ist, sich aber nicht in dessen Arbeitsvorgänge eingeschaltet hat, was für die unfallversicherungsrechtliche Zuordnung des Geschädigten zum Unfallbetrieb erforderlich wäre (vgl. BAGE 42, 194 [BAG 13.04.1983 - 7 AZR 650/79] = AP Nr. 13 zu § 637 RVO, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 311/96

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei einem Arbeitsunfall

    (Senatsurteil vom 10. Mai 1983 - VI ZR 252/81 - VersR 1983, 687, 688 m.w.N.; BAG NJW 1984, 885).
  • BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85

    Ersatz des gesamten Unfallschaden, soweit der Anspruch nicht auf öffentliche

    Er wurde dort wie ein Arbeitnehmer des Unfallbetriebs tätig, weil er der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers des Unfallbetriebs unterlag und dessen Fürsorge beanspruchen konnte (vgl. dazu BAGE 42, 194, 197 f. [BAG 13.04.1983 - 7 AZR 650/79] = AP Nr. 13 zu § 637 RVO, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Januar 1985 - 3 AZR 59/82 - AP Nr. 16 zu § 637 RVO, zu II 1 b der Gründe).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.1989 - 13 Sa 100/88

    Arbeitsunfall: Haftungsausschluß, Frage der Betriebszugehörigkeit, Bedingter

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 163/99

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

  • LAG Hamm, 22.12.2000 - 5 Sa 1181/00

    Übergang von Schadensersatzansprüchen; Vorsätzliches Herbeiführen eines

  • OLG Köln, 18.06.1986 - 13 U 300/85

    Haftung mehrerer zu einem gemeinsamen Ergebnis beitragenden Unternehmer gem. §

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